Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft

Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft
Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft,
 
Abkürzung DKVG, Zusammenschluss von in Deutschland in der Sach- und Haftpflichtversicherung zugelassenen Erst- und Rückversicherern mit dem Ziel, Wagnisse abzudecken, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Kernreaktoren und Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung sowie dem Transport von Kernbrennstoffen zusammenhängen (»Atomanlagenversicherung«); gegründet 1957, Sitz: Köln. Die DKVG arbeitet überwiegend als Rückversicherungspool in Form einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft. Sie arbeitet als Verwaltungsstelle auf Rechnung ihrer Mitglieder, die die Versicherer der einzelnen Risiken sind und bestimmte, im Verteilungsplan genannte Beträge für die Sach- und die Haftpflichtversicherung zur Verfügung stellen (Nettozeichnungsprinzip). Die Mitgliedsunternehmen sind zur vollständigen Einbringung sämtlicher unter den Gesellschaftsvertrag fallenden Risiken in den Pool verpflichtet. Die DKVG ist über Rückversicherungsbeziehungen mit ähnlichen Versicherungspools im Ausland verbunden.

Universal-Lexikon. 2012.

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