Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft
- Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft
Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft,
Abkürzung
DKVG, Zusammenschluss von in
Deutschland in der Sach- und
Haftpflichtversicherung zugelassenen Erst- und Rückversicherern mit dem Ziel,
Wagnisse abzudecken, die mit der Errichtung und dem
Betrieb von Kernreaktoren und
Anlagen zur
Herstellung und
Verarbeitung sowie dem
Transport von Kernbrennstoffen zusammenhängen (»Atomanlagenversicherung«); gegründet 1957, Sitz:
Köln. Die DKVG arbeitet überwiegend als Rückversicherungspool in Form einer bürgerlich-rechtlichen
Gesellschaft. Sie arbeitet als Verwaltungsstelle auf
Rechnung ihrer Mitglieder, die die Versicherer der einzelnen Risiken sind und bestimmte, im Verteilungsplan genannte Beträge für die Sach- und die Haftpflichtversicherung zur
Verfügung stellen (Nettozeichnungsprinzip). Die Mitgliedsunternehmen sind zur vollständigen Einbringung sämtlicher unter den
Gesellschaftsvertrag fallenden Risiken in den Pool verpflichtet. Die DKVG ist über Rückversicherungsbeziehungen mit ähnlichen Versicherungspools im
Ausland verbunden.
Universal-Lexikon.
2012.
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